- Für falsche Angaben zur Person auf Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land NRW künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
- Weihnachtsmärkte werden durch die neue Verordnung unter Auflagen wie Zugangssteuerung, einem Hygienekonzept und Namenslisten für Stehtische in NRW erlaubt sein.
- Geschäfte dürfen in der Adventszeit auch sonntags öffnen, um das Gedränge in Fußgängerzonen an den Adventssamstagen zu entzerren.
- Die Entscheidung über die Genehmigung von Zuschauern bei Fußballspielen soll künftig spätestens am Tag vorher entsprechend des Infektionsgeschehens fallen.
- Private Feiern in Gaststätten zu herausragenden Anlässen wie Hochzeiten mit mehr als 50 Gästen müssen künftig den Behörden gemeldet werden. Das gilt nur für Feiern außerhalb des privaten Bereichs etwa in Gaststätten.