UPDATE | Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Für die konkrete Umsetzung sind die Länder selbst verantwortlich - über entsprechende Änderungen in ihren Corona-Verordnungen und Bußgeldkatalogen. Offen bleibt zunächst, wie die Bußgeldregel konkret angewandt werden soll, wenn beispielsweise durch Eintrag eines falschen Namens gar nicht klar ist, um wen es sich handelt.