Letztes Update:
20210102013048

13:36
29.09.2020
UPDATE | Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Für die konkrete Umsetzung sind die Länder selbst verantwortlich - über entsprechende Änderungen in ihren Corona-Verordnungen und Bußgeldkatalogen. Offen bleibt zunächst, wie die Bußgeldregel konkret angewandt werden soll, wenn beispielsweise durch Eintrag eines falschen Namens gar nicht klar ist, um wen es sich handelt.

12:33
29.09.2020
Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Zahlen von Corona-Neuinfektionen haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder ihre Beratungen über neue bundeseinheitliche Beschränkungen aufgenommen. Der Bund schlägt für Feiern in privaten Räumen eine Obergrenze von 25 Teilnehmern vor. In öffentlichen Räumen solle die Grenze bei maximal 50 Teilnehmern liegen, heißt es im Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen per Videokonferenz. Auch über zeitlich begrenzte Ausschankverbote für Alkohol wird nachgedacht. Insgesamt plädiert auch der Bund für ein regional abgestuftes Vorgehen und keine pauschalen Maßnahmen.

Remdesivir war am 3. Juli als erstes Mittel zur Behandlung von Covid-19 zugelassen worden, und zwar für Patienten ab 12 Jahren, die an einer Lungenentzündung erkranken und zusätzlich Sauerstoff benötigen. Foto: Ulrich Perrey/dpa