Letztes Update:
20210102013048

17:57
23.09.2020
In München gelten ab Donnerstag verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie eine generelle Maskenpflicht in Teilen der Altstadt. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung, die die Stadt bekanntgab. Die neuen Regelungen sollen zunächst bis zum 1. Oktober gelten. Sollten die Werte danach immer noch hoch sein, ist auch eine Verlängerung möglich.
In den kommenden Tagen dürfen sich in München nur noch bis zu fünf Menschen oder Angehörige von höchstens zwei Haushalten treffen, egal ob zu Hause, im Freien oder im Lokal. Ausnahmen gelten etwa für Familien oder Lebenspartner. Nicht öffentliche Feste wie Geburtstage oder Hochzeiten können mit bis zu 25 Menschen gefeiert werden, wenn der Gastgeber ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen kann.

Getrennt durch eine Plexiglasscheibe, spricht Innenminister Karl Nehammer (l) bei der Sitzung des Nationalrats mit Bundeskanzler Sebastian Kurz. Foto: Robert Jaeger/APA/dpa

17:30
23.09.2020
Österreichs Parlament hat einer neuen gesetzlichen Grundlage für Corona-Maßnahmen wie etwa Ausgangssperren zugestimmt. Die Regierungskoalition aus konservativer ÖVP und Grünen sowie die oppositionellen Sozialdemokraten stimmten bei der ersten regulären Sitzung des Nationalrats nach der Sommerpause für das Gesetz. Davor hatte die rechtliche Grundlage für mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gefehlt.
Das österreichische Verfassungsgericht hatte im Juli festgestellt, dass etwa Verbote für das Betreten öffentlicher Orte im Frühjahr nicht von dem Gesetz gedeckt gewesen waren. Nach dem neuen Gesetz kann ein sogenannter Lockdown nur noch mit Einverständnis von Parlamentariern für höchstens zehn Tage verhängt werden. Er müsste dann gegebenenfalls verlängert werden.

Foto: Pool Olivier Hoslet/BELGA/dpa