Die Bundesregierung verlängert die Frist für das Baukindergeld um drei Monate. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft.
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert hat. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden.