Die
Bundespolizei hat innerhalb von fünf Tagen
fast 15.000 Reisende an Bahnhöfen oder in
Zügen ermahnt, die
keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben. Das jeweilige
Gesundheitsamt sei in 221 Fällen informiert worden, um Bußgelder nach den entsprechenden Corona-Regeln der Länder zu verhängen, teilt die Bundespolizei in Potsdam mit.
Der ganz überwiegende Teil der Reisenden habe sich einsichtig gezeigt. Bundespolizisten dürfen
kein Bußgeld verhängen, wenn jemand ohne Gesichtsmaske unterwegs ist - dafür sind die
Länder zuständig. Wer sich weigert, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, kann allerdings von den Verkehrsunternehmen von der
Weiterreise per Zug ausgeschlossen werden. Dabei hilft die Bundespolizei mit.