Die Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen in Bayern bleibt bestehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München lehnte einen Eilantrag ab, mit dem ein Gymnasiast die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts kippen wollte. Diese Maßnahme diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus unter den Schülern und Lehrern zumindest zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen, heißt es in der Entscheidung.
In den ersten beiden Schulwochen müssen Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse eine Maske auch während des Unterrichts tragen. Sie ist Teil des Hygienekonzeptes, mit dem der Regelbetrieb an Schulen auch in der Pandemie weitergehen soll.