Letztes Update:
20210102013048

15:01
30.08.2020
Rechtsextreme haben die Proteste gegen die Pandemie-Politik in Deutschland nach Einschätzung eines Experten schon früh geprägt. Innerhalb der Protestbewegung werde die Auseinandersetzung über die Frage, ob man mit extremen Rechten auf die Straße gehen wolle, nach seiner Beobachtung bislang nicht offensiv geführt, sagte Simon Teune vom Institut für Protest- und Bewegungsforschung in Berlin der Deutschen Presse-Agentur. Auch bei Protesten am Samstag in der Bundeshauptstadt habe die extreme Rechte "das Demonstrationsgeschehen stark geprägt": "Den Reichstag, die Treppen hochzustürmen, das war eine Aktion, die von diesen Gruppen ausgegangen ist." Es sei denkbar, dass die sogenannten Hygiene-Demonstrationen sich daran auseinanderdividierten, "weil sich die Leute entscheiden müssen, ob sie sich an der Seite von Holocaustleugnern, von Hooligans und von Reichsbürgern wohlfühlen oder nicht. Und sie werden auch diskutieren müssen, warum sich solche Gruppen von den Protesten angezogen fühlen." Wie eine solche Diskussion ausgehe, sei schwer abzusehen. 

20:03
30.08.2020
UPDATE I Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Verbot eines Protestcamps von Gegnern der Corona-Politik in Berlin. Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. September auf der Straße des 17. Juni geplant, die durch den Tiergarten zum Brandenburger Tor führt und am Rand des Regierungsviertels liegt. 
Die Richter in Karlsruhe bestätigen damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Dieses hatte die Einschätzung der Versammlungsbehörde geteilt, dass durch ein solches Camp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sei. Der Grund: Die Veranstaltungsteilnehmer würden die Mindestabstände nicht einhaltenDieser Argumentation schlossen sich die Richter in Karlsruhe an. Mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit argumentierten sie: Es könne zum Schutz vor Infektionsgefahren auch ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.