Das Land Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin fleischverarbeitende Betriebe zu regelmäßigen Corona-Tests auf eigene Kosten verpflichten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte nun Eilanträge von zwei Unternehmen gegen die Allgemeinverfügung des Landes ab.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte angeordnet, dass in fleischverarbeitenden Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten nur Personen in der Produktion eingesetzt werden dürfen, die mindestens zweimal pro Woche auf Kosten des Inhabers auf eine Infektion getestet werden. Wenn die letzten beiden Tests negativ waren, reicht ein Test pro Woche.