Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef
Ralf Stegner darf sich weiter frei über die
Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies äußern. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Tönnies Holding auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Politiker am Dienstag zurückgewiesen, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen heute in Hamburg. Darin sollte Stegner verpflichtet werden,
kritische Äußerungen über die Zustände in den Schlachthöfen zu unterlassen. Unter anderem hatte Stegner in einer Talkshow der "
Bild"-Zeitung gesagt: "
Die Gesetze werden missachtet dort. Das ist ja gar keine Frage." In dem
Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es,
Tönnies werde durch die Äußerung von Stegner nicht in seinen Rechten verletzt, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele. "Hierbei kommt zum Tragen, dass
der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
festgestellt hat", heißt es in dem Urteil.