Letztes Update:
20210102013048

17:45
17.08.2020
Ein junger Mann hat seiner Sportmannschaft im Landkreis Oldenburg mit einem Verstoß gegen die coronabedingte Quarantäne-Regelung Probleme eingehandelt. Der Betroffene kam Anfang August aus einem Risikogebiet zurück und ging trotz 14-tägiger Quarantänepflicht schon nach sieben Tagen zum Training, wie der Landkreis mitteilte.
Einen Tag später habe dessen Bruder ein positives Testergebnis erhalten, worauf sich auch der junge Mann testen ließ - auch er wurde positiv getestet. Die Folge sei, dass die gesamte Sportmannschaft für 14 Tage in Quarantäne geschickt wurde. "Einzig der Quarantäne-Verstoß des jungen Mannes macht diese Maßnahme notwendig", hieß es in einer Mitteilung. Details über Sportart und Ort macht der Kreis nicht.

17:26
17.08.2020
In der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im mittelhessischen Neustadt sind 24 Mitarbeiter sowie vier Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Beschäftigten befinden sich in häuslicher Quarantäne, die Bewohner und ihre Kontaktpersonen wurden in einem gesonderten Gebäudebereich isoliert, wie das zuständige Regierungspräsidium Gießen mitteilte. Von den infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien 22 bei einem privaten Sicherheitsdienst tätig, zwei weitere bei einem medizinischen Dienstleister.
Der Behörde zufolge wurden alle Beschäftigten und Bewohner auf das Virus getestet, nachdem erste Fälle bekannt geworden waren. Die vier infizierten Bewohner zeigten demnach nur leichte oder keine Symptome. Bei ihren ermittelten Kontakten sei der Corona-Test negativ ausgefallen.

Archivfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

17:03
17.08.2020
Das Bundeskartellamt prüft, ob der Versandhändler Amazon in der Corona-Krise eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Dabei geht es um den Online-Marktplatz von Amazon, über den andere Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen können. "Während der ersten Corona-Monate gab es Beschwerden darüber, dass Amazon Händler wegen angeblich überhöhter Preise gesperrt hat", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Amazon sei für sehr viele Händler eine unverzichtbare Plattform. Das Bundeskartellamt habe "eine Marktbeherrschung bisher nicht formell festgestellt".
Das Bundeskartellamt habe schon 2013 dafür gesorgt, dass Amazon seine Preisparitätsklausel aufgegeben habe, betonte Mundt. Bis dahin hätten Händler über andere Online-Vertriebswege ein Produkt nicht günstiger verkaufen dürfen als auf dem Amazon-Marktplatz. "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt", sagte Mundt.