Die
Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel
gilt in Brandenburg nun auch in Schulen und Horten. Das Kabinett habe beschlossen, den Mund-Nasen-Schutz für Schulen und Horte in der Corona-Verordnung festzuschreiben, sagt
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Die Maskenpflicht
gilt nicht für Klassenräume und Pausenhöfe. Die Landesregierung hatte die Maskenpflicht bereits angekündigt, seit dem Schulstart am Montag galt sie zunächst freiwillig.
Für
öffentliche Busse und Bahnen sowie beim Einkaufen wurde die
Pflicht um mindestens rund drei Wochen verlängert. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln werden beibehalten. Die aktualisierte Corona-Verordnung gilt
zunächst bis zum 4. September. Das
Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleibt vorerst
bis zum 31. Oktober bestehen.