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Medizinisches Personal in einer Corona-Teststation in Vilafranca del Penedes in der Provinz Barcelona. Foto: Emilio Morenatti/AP/dpa

00:40
11.08.2020
Die Zahl der weltweit bekannten Corona-Infektionen ist innerhalb von weniger als drei Wochen von 15 Millionen auf mehr als 20 Millionen gestiegen. Das geht aus Daten der Universität Johns Hopkins hervor. Etwa die Hälfte der bestätigten Infektionen entfielen demnach auf nur drei Länder: die USA mit mehr als fünf Millionen Infektionen, Brasilien mit über drei Millionen und gut zwei Millionen in Indien. 
Weltweit sind laut Johns Hopkins bislang mehr als 730.000 Menschen nach einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben. Die Zahl der Opfer stieg zuletzt unter anderem infolge besserer Behandlungsmöglichkeiten deutlich langsamer an als die Zahl der Neuinfektionen. Das weltweit nach absoluten Zahlen am schlimmsten betroffene Land sind die USA. Dort gibt es neben den meisten bestätigten Infektionen mit mehr als 163.000 Opfern auch die meisten Todesfälle. An zweiter Stelle folgt Brasilien mit mehr als 100.000 Toten.

22:56
10.08.2020
Der US-Hotelriese Marriott macht im zweiten Quartal deutlich weniger Umsatz und rutscht dadurch in die roten Zahlen. Die Erlöse der weltweit größten Hotelkette sanken um 72 Prozent auf 1,46 Milliarden US-Dollar (1,24 Mrd Euro). Unterm Strich stand ein Verlust von 234 Millionen Dollar, wie der Konzern mitteilt. Im Vorjahresquartal hatte Marriott noch einen Gewinn in ähnlicher Höhe verbuchen können. Trotz des dramatischen Einbruchs blieb Konzernchef Arne Sorenson zuversichtlich: "Während unser Geschäft weiterhin deutlich durch Covid-19 belastet wird, sehen wir dauerhafte Zeichen einer sich erholenden Nachfrage."

21:20
10.08.2020

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gibt es zum Schutz vor einer Corona-Infektion an Schulen keinen Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht. Die Richter lehnten einen Eilantrag ab, wonach an Schulen während des Unterrichts das Tragen einer Maske für Schüler und Lehrer verpflichtend sein sollte, wie das Gericht mitteilt. Gegen die Entscheidung könne der Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. (Az.: 3 E 3336/20)

Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts kann eine Verletzung der Schutzpflicht des Staates nur festgestellt werden, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen wurden, wenn sie offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben. Der Antragsteller habe aber weder für alle Hamburger Schulen noch basierend auf der lokalen Situation an einer bestimmten Schule glaubhaft machen können, warum neben all den anderen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht unerlässlich sein soll.