Schulen in der Hauptstadt dürfen nach Einschätzung des Berliner Verwaltungsgerichts ohne den ansonsten gültigen Corona-Mindestabstand öffnen. Um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden, habe das Land den Mindestabstand in den Schulen aufheben dürfen, teilt das Gericht zum Schulstart mit. Entschieden hatte die 14. Kammer bereits am Freitag im Eilverfahren. (Az. VG 14 L 234/20)
Laut Mitteilung des Gerichts befanden die Richter, dass der Unterricht an öffentlichen Schulen effektiv nur als Präsenzunterricht stattfinden könne. Personelle und räumliche Zwänge seien Grund für Unterricht in voller Klassenstärke, möglich sei dies nur ohne Mindestabstand.
Zudem habe das Land ausreichend andere Maßnahmen zum Senken des Infektionsrisikos vorgesehen. Verwiesen wurde etwa auf die Pflicht, außerhalb des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und weitere Vorgaben, etwa zum Lüften von Räumen. Das Gericht lehnte damit den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von zwei Schülerinnen und ihren Eltern ab.