Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die noch geltenden Corona-Beschränkungen im Saarland abgewiesen. Ein Mann wollte die dortigen Regelungen zur Kontaktnachverfolgung und die Maskenpflicht für bestimmte Situationen kippen. Die Maßnahmen hätten zwar "merkliche Folgen für die eigene Lebensgestaltung und Interaktion mit anderen Personen", entschieden die Karlsruher Richter bereits am 7. Juli, wie nun bekannt wurde.
Die Aufhebung könne aber die Infektionszahlen wieder steigen lassen - und damit "zu härteren Grundrechtseinschnitten für die Bevölkerung führen als die vorläufige weitere Befolgung der angegriffenen Maßnahmen und Hinnahme der damit verbundenen alltäglichen Einschränkungen". Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden, sie müsse genauer geprüft werden.