Der
Gaststättenverband Dehoga fordert eine Klarstellung der 16 Landesregierungen, ob und
wie die Polizei die bei Restaurantbesuchen notwendigen
Corona-Gästelisten auswertet.
"Das ist hochgradig sensibel", sagt die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der
Rheinischen Post.
Die
Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Nach
Vorfällen in Hamburg und München, bei denen
die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige
Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder. "Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden", so Hartges.
Eine Sprecherin des
Bundesjustizministerium erklärt indes gegenüber der
Funke Mediengruppe: Die
Strafverfolgungsbehörden dürften nach der Strafprozessordnung
auf die Kontaktdaten der Gäste zugreifen,
"wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen". Und weiter: "Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem
angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen."