Letztes Update:
20210102013048

08:23
30.07.2020
Die deutsche Wirtschaft hat auf dem Höhepunkt der Corona-Krise einen noch nie da gewesenen Einbruch erlebt. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte im zweiten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 10,1 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in einer ersten Schätzung mitteilt. Es war der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen im Jahr 1970. Bereits zum Jahresanfang war die Wirtschaftsleistung deutlich gesunken. Europas größte Volkswirtschaft steckt in einer tiefen Rezession.

08:20
30.07.2020
Österreichs Wirtschaft ist durch den Lockdown in der Corona-Krise nach Berechnung von Ökonomen um 12,8 Prozent geschrumpft. Die Rezession im zweiten Quartal habe ein historisches Ausmaß gehabt, teilt das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) in Wien mit. 
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zogen laut Wifo einen massiven Ausfall der Konsumnachfrage mit sich. Das spiegele sich in Wertschöpfungseinbußen in Tourismus, Verkehr, Handel, persönliche Dienstleistungen sowie Kunst, Unterhaltung und Erholung wider. Im Gleichklang mit dem internationalen Umfeld sei auch die heimische Industrie sowie die Exportnachfrage eingebrochen.

Eine Barkeeperin mixt Drinks. Foto: Britta Pedersen/dpa

07:53
30.07.2020
Der Gaststättenverband Dehoga fordert eine Klarstellung der 16 Landesregierungen, ob und wie die Polizei die bei Restaurantbesuchen notwendigen Corona-Gästelisten auswertet. "Das ist hochgradig sensibel", sagt die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Rheinischen Post.
Die Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder. "Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden", so Hartges. 
Eine Sprecherin des Bundesjustizministerium erklärt indes gegenüber der Funke Mediengruppe: Die Strafverfolgungsbehörden dürften nach der Strafprozessordnung auf die Kontaktdaten der Gäste zugreifen, "wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen". Und weiter: "Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen."