Letztes Update:
20210102013048

21:08
28.07.2020
Nach einer festgestellten Infektion gilt für eine Landesaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Magdeburg seit heute eine zweiwöchige Quarantäne. Betroffen seien 257 Bewohnerinnen und Bewohner, wie das Landesverwaltungsamt in Halle mitteilt. Bei dem Mann eines neu angekommenen Ehepaares sei das Virus festgestellt worden. 
Beide seien gemäß der Vorsorgeregelungen bei ihrer Ankunft in Magdeburg getestet und separat untergebracht worden. Als das Testergebnis vorgelegen habe, sei der Asylsuchende mit seiner Ehefrau nach Quedlinburg gebracht worden. Beide seien dort in der für Quarantänefälle vorgesehenen Außenstelle der Zentralen Aufnahmestelle untergebracht, für die ebenfalls eine Quarantäneanordnung gelte.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

19:52
28.07.2020
Angesichts steigender Infektionszahlen fordern die Grünen im Bundestag, dass sich Bund und Länder besser abstimmen im Kampf gegen eine mögliche zweite Corona-Welle. "Das hektische Fahren auf Sicht bereitet mir große Sorgen. Stattdessen brauchen wir ein vorausschauendes und einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern, um eine zweite Welle zu verhindern", sagt Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt dem "Spiegel". 
Die Politikerin wirft auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Versäumnisse vor. Sie fragt, ob Spahn und die Bundesländer eigentlich nichts aus den Ereignissen im österreichischen Ischgl im Februar gelernt haben, wo auf Partys viele Menschen angesteckt wurden. Urlaubsrückkehrer dürften nicht erneut unbemerkt Corona-Infektionen mitbringen. "Dafür hätten Bund und Länder rechtzeitig vorsorgen müssen".

19:22
28.07.2020
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayerische Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht verhältnismäßig, dass mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner eines Landkreises innerhalb von sieben Tagen automatisch zu einem Beherbergungsverbot führten, entschied das Gericht in München. Außerdem reiche in der Verordnung der Verweis auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts nicht - für die Wirte sei nicht erkennbar, wo sie die aktuellen Zahlen fänden. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz.