Verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sind nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rechtmäßig. "Ein Test ist ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Das Ziel des Infektionsschutzes ist aber legitim und der Eingriff zumutbar. Deshalb wäre ein verpflichtender Test verfassungsrechtlich zulässig." Und: "Wer in Risikogebiete reist, muss damit rechnen, dass danach ein Test auf ihn zukommen könnte." Derzeit prüft die Bundesregierung eine solche Regelung.
Auch eine Weitergabe der Kosten an Betroffene, wie sie etwa FDP-Chef Christian Lindner fordert, hält Kingreen für zulässig. "Zumindest Urlaubsreisen unternimmt man ja freiwillig, und wenn der Staat die Kosten trägt, sind am Ende alle als Steuerzahler beteiligt - auch die, die sich gerade keinen Urlaub leisten können." Bei Dienstreisen wäre hingegen der Dienstherr oder der Arbeitgeber in der Pflicht.