Weil sie trotz nachgewiesener Corona-Infektion und Heimquarantäne spazieren ging, muss eine Frau in Österreich eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Das Landgericht Ried im Innkreis verurteilte die 35-Jährige wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Frau gab an, dass sie es nach zwei Tagen "nicht mehr ausgehalten" und deshalb mit Mundschutz eine kleine Runde an der frischen Luft gedreht habe. Dabei wurde sie von einer Nachbarin beobachtet, die die Polizei verständigte. Der Richter erlaubte sich einen Seitenhieb auf die Nachbarin, die die 35-Jährige auch selber zum Umkehren hätte auffordern können. "Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden, ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert."