Türkei, Ägypten und Luxemburg: Nach der Reise in ein Corona-Risikogebiet müssen Kinder in Nordrhein-Westfalen zunächst in Quarantäne - auch dann, wenn das mit dem Schulstart kollidieren sollte. Die Regelung gilt zumindest, bis ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden ist, wie das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilt.
Grundsätzlich müssen Eltern nach Angaben des Ministeriums der Schule vor oder nach der Reise aber nicht mitteilen, dass sie Urlaub in einem Land mit einer vom Auswärtigen Amt verhängten Reisewarnung gemacht haben. Die Freizeit sei auch in Zeiten der Pandemie Privatsache. Wenn das Kind den Schulstart aber versäume - etwa weil es nach der Reise in Quarantäne muss oder gar infiziert ist - so bestehe die Meldepflicht.