In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof einzelne Aspekte der Corona-Beschränkungen für gesetzwidrig erklärt. Die Ausgangsbeschränkungen seien teilweise nicht durch das Covid-19-Gesetz gedeckt gewesen, entschied das Gericht heute. "Dieses Gesetz bietet keine Grundlage dafür, eine Verpflichtung zu schaffen, an einem bestimmten Ort, insbesondere in der eigenen Wohnung, zu bleiben."
Zwar dürfe das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden. Eine Pflicht zu Hause zu bleiben, könne aber nicht auf dieser Grundlage verhängt werden. Die Regierung von ÖVP und Grünen hatte mit Aufflammen der Coronakrise Mitte März das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt.