Mit einem neuen Gesetz können in Rumänien Menschen mit ansteckenden Krankheiten zur Isolation in Krankenhäusern oder zu Hause verpflichtet werden. Inmitten einer neu ansteigenden Kurve der Infektionen hat das Parlament die Regelung im Eilverfahren beschlossen. Zuvor hatte das Verfassungsgericht beanstandet, dass für eine Isolation dieser Patienten jede rechtliche Grundlage fehle.
Personen mit Verdacht auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 dürfen für maximal 48 Stunden isoliert werden. Nach entsprechenden Tests entscheidet der Arzt über die Einweisung in ein Krankenhaus oder über ein Gebot der Isolation zu Hause. Zuwiderhandelnden drohen Bußgelder. Zuletzt war die Zahl der nachweislich Infizierten binnen 24 Stunden um 777 angestiegen - mehr als fünfmal so viele wie vor den beschlossenen Lockerungen der Vorsichtsmaßnahmen Mitte Mai.