Die EU setzt befristet Auflagen aus, um die Entwicklung eines Corona-Impfstoffs zu beschleunigen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilt, werden vom kommenden Samstag an Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden können. Zudem wird klargestellt, dass die Regelung auch gilt, wenn Mitgliedsstaaten den Einsatz offiziell noch nicht genehmigter Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen.
Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation Covid-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von Covid-19 feststellt.