Die
Fleischindustrie in
Nordrhein-Westfalen muss
Beschäftigte auf ihre Kosten künftig
mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus
testen lassen. Die neue Vorgabe gelte
ab 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten und unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handele, teilt das
NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit mit.