Auch der
Zugang zu Hartz-IV-Leistungen soll
weiterhin leichter möglich sein. Das
Bundeskabinett verlängerte entsprechende Fristen. Wegen der Krise war die
Vermögensprüfung bei Anträgen auf Hartz IV und die
Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für die Zeit bis Ende Juni
ausgesetzt worden. Die Regelung wird nun
bis Ende September verlängert. Die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie seien
weiterhin erheblich, begründet das
Bundessozialministerium den Schritt.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt: "
Nach wie vor sind viele
Menschen durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
in ihrer Existenz bedroht. Der Sozialstaat ist an der Seite der Menschen, wenn sie ihn brauchen."