Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag eines Veranstalters abgewiesen, der zu einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in München 10.000 Teilnehmer durchsetzen wollte. Die Stadt München hatte erneut lediglich 1000 Teilnehmer für die am Samstag geplante Kundgebung auf der Theresienwiese erlaubt. Der Veranstalter hatte sich an die Richter in Karlsruhe gewandt, nachdem sowohl das Verwaltungsgericht in München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrere Eilanträge abgelehnt und damit die Entscheidung der Stadt bestätigt hatten.
Nach dem Prinzip der sogenannten Subsidiarität müsse sich der Veranstalter erneut zuerst an das Verwaltungsgericht wenden, begründen die Karlsruher Richter die Entscheidung. Da es sich bei der Pandemie um ein "dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen" handele, müssten die Behörden und Gerichte die Entscheidungen je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens treffen.