Letztes Update:
20210102013048

12:36
12.06.2020
UPDATE | Die geplante Sonderzahlung von 300 Euro pro Kind im Rahmen des Konjunkturpakets soll für alle Kinder gezahlt werden, für die im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Das geht aus dem Gesetzentwurf für das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" hervor, das vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde.
Konkret bedeutet das: Sowohl für Kinder, die in diesem Jahr erst noch geboren werden, als auch für Kinder, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist oder demnächst erlischt, gibt es die 300 Euro. Kindergeldanspruch besteht bis zu einem Alter von höchstens 25 Jahren, solange die Kinder in der Ausbildung sind. Der Zeitpunkt der Auszahlung des Bonus für die genannten Fälle ist noch nicht klar. Für alle anderen soll der Kinderbonus in zwei Raten zu je 150 Euro pro Kind mit dem Kindergeld im September und Oktober überwiesen werden.

08:52
12.06.2020
Kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Krise besonders hart getroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen. Das Kabinett brachte auch sogenannte Überbrückungshilfen auf den Weg, die eine Pleitewelle verhindern sollen. Gedacht sind die neuen Hilfen besonders für Restaurants, Bars, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und Profisportvereine der unteren Ligen.
Sie alle könnten kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle nicht wieder reinholen könnten, begründet das Wirtschaftsministerium die Hilfen. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Das gilt für Unternehmen, deren Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist.

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