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Foto: Uli Deck/dpa

16:30
10.06.2020
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag einer Familie aus Bayern gegen die Schul- und Kita-Schließungen in der Corona-Krise abgewiesen. Die Kläger wiesen zwar nachvollziehbar auf die erheblichen Belastungen ihres Familien- und Berufslebens hin, heißt es in der heute veröffentlichen Entscheidung. Angesichts der Gefahren für Leib und Leben müssten die Interessen der betroffenen Eltern und Kinder aber zurücktreten. (Az. 1 BvR 1230/20)
Geklagt hatten die Eltern mit ihren vier Töchtern, von denen drei zur Schule gehen und die jüngste noch in die Kita. Die Eltern arbeiten beide in Vollzeit und teilen sich den Haushalt und die Kinderbetreuung. Sie hatten geltend gemacht, dass sie die Beschränkungen inzwischen für nicht mehr verhältnismäßig halten. 

Eine Mitarbeiterin vom Gesundheitsamt in Berlin-Mitte mit einem Abstrichstäbchen. Foto: Britta Pedersen/dpa/Archiv