Letztes Update:
20210102013048

10:30
08.06.2020
Der Bund Deutscher Karneval (BDK) will trotz Corona auch im kommenden Winter feiern. Die sogenannte närrische Session 2020/21, die am 11. November beginnt, werde nicht abgesagt. Die Entwicklung der Pandemie sei regional so unterschiedlich, dass jeder Karnevalsverein selbst entscheiden müsse, wie er auf die Lage reagiere, so BDK-Präsident Klaus-Ludwig Fess. Das habe der BDK bei einer virtuellen Sitzung mit seinen angeschlossenen Landes- und Regionalverbänden entschieden.

Foto: Jan Woitas/dpa

10:47
08.06.2020
Während der coronabedingten Einschränkungen hat sich die Belastung mit schweren depressiven Symptomen in der Bevölkerung nach ersten Ergebnissen einer Online-Befragung wohl merklich verstärkt. Vor allem für die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen sei ein Anstieg im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie zu beobachten, so Youssef Shiban, Professor für Klinische Psychologie an der Privaten Hochschule Göttingen (PFH).

Das sei auch deshalb bedenklich, weil die Suche nach einem Psychotherapieplatz schon vor der Corona-Krise mit deutlichen Wartezeiten verbunden gewesen sei. Ein ähnlicher Trend wie bei der Depressivität zeichnet sich nach Angaben von Shiban für andere Störungen ab. So sei bei Essstörungen ein deutlicher Zuwachs bei einer mittleren und schweren Symptombelastung zu erkennen. 

10:23
08.06.2020
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erklärt die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel des Bundeslandes für unwirksam. Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilt der VGH mit. Er gibt einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung statt.
Die Landesregierung hatte argumentiert, dass die Richtgröße keine fest verbindliche Vorgabe zur Beschränkung der Kundenzahl sei, sondern lediglich ein Orientierungswert. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen: Rechtsvorschriften müssten so gefasst sein, dass die Betroffenen die Rechtslage konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können.