Die Bundesregierung gibt einen Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter bekannt: Von 1. Oktober bis 7. April gilt. Bundesweit eine Maskenpflicht im Luft- und im Öffentlichen Personenfernverkehr. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt zusätzlich eine Testnachweispflicht. Länder entscheiden über die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, über Tests und Masken an Schulen. Die Länder sollen auch über die Maskenpflicht in Kneipen oder Gaststätten entscheiden, wer hier kontrollieren soll, welcher Gast wann geimpft worden ist, bleibt fraglich.
Eva Baumgartner