In einer Krankengymnastik-Praxis hören wir das Gespräch einer Kundin mit dem Chef durch die Vorhänge zwangsläufig mit: „Nächste Woche komme ich dann ohne Maske“, kündigt die Frau an. Der Physiotherapeut gibt ihr eine Abfuhr: „Bitte kommen sie mit Maske, bei uns bleibt alles, wie es ist.“ Nicht allen ist klar, welche Basisschutzmaßnahmen ab 2. April gelten: Eine Maskenpflicht gibt es dann nur noch in bestimmten Bereichen. Beim Einkaufen gibt es beispielsweise keine Pflicht mehr - wenn die Geschäfte keine eigenen Regeln beschließen. In Praxen, Krankenhäusern, Altenheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten oder in Bussen und Bahnen sowie Sammelunterkünften gilt die Pflicht allerdings noch. Vor allem in Innenräumen sollten aber weiterhin Masken getragen werden, rät die Landesregierung.
Eva Baumgartner