Ab heute gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Am zweiten Tag in Folge wurde nun mit 424 Betroffenen der Grenzwert von 390 Covid-Intensivpatienten überschritten. Während der Alarmstufe sind Ungeimpfte von großen Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Kino, Innengastronomie, Fußballstadien, Fitnessstudios oder Hallenbäder können von ihnen nicht mehr besucht werden. Schüler und Schwangere gehören zu den Gruppen, die nicht von den Einschränkungen betroffen sind. In Geschäften gilt die 3G-Regel: Ohne negativen Schnelltest dürfen Ungeimpfte allerdings nur Läden besuchen, die der Grundversorgung dienen. Dazu gehören neben Supermärkten auch Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte, Drogerien, Tankstellen, Banken oder Baumärkte.
Eva Baumgartner