Letztes Update:
20220314160107

Tag 602

15:55
05.11.2021
In Sachsen explodieren die Zahlen der Corona-Neuinfektionen. Das Bundesland führt deshalb ab Montag flächendeckend die 2G-Regel ein. Der Zutritt zu Gaststätten oder Veranstaltungen in Innenräumen ist dann nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Sachsen bei 385,7 und somit weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 170.

Eva Baumgartner

Tag 601

15:10
04.11.2021
Vom Hessischen Kultusministerium gibt es heute Informationen zum Schulbetrieb ab kommenden Montag. Während die Corona-Zahlen vielerorts steigen, und in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe gilt, enden nur wenige Kilometer weiter die beiden Präventionswochen nach den Herbstferien. Medizinische Maskenpflicht gilt nur noch im Schulgebäude und nicht mehr am Platz. Tests gibt es nur noch zweimal wöchentlich. Bei einem positiven Test einer Mitschülerin oder eines Mitschülers muss in der betreffenden Klasse bis zum 14. Tag täglich getestet werden, es gilt Maskenpflicht, doch es gibt keine generelle Quarantäne mehr für Sitznachbarn. Je nach Entwicklung der Lage können Gesundheitsämter jedoch auch regionale oder schulbezogene Maßnahmen anordnen. 

Eva Baumgartner

Tag 600

14:04
03.11.2021
Nach einem ruhigen Sommer und Spätsommer rollt derzeit die vierte Corona-Welle über uns: Seit Wochen steigen die Infektionszahlen, und die Krankenhäuser melden zu viele belegte Intensivbetten. An Schulen und in Seniorenheimen in unserer Region häufen sich die Ausbrüche. Corona war ja nie weg, ist aber jetzt deutlich spürbar wieder voll da. In Baden-Württemberg gilt ab heute die Corona-Warnstufe: Diese tritt in Kraft, wenn an zwei Werktagen in Folge auf den Intensivstationen 250 Betten mit Corona-Patienten belegt sind oder wenn innerhalb von fünf Tagen acht von 100.000 Menschen mit Symptomen einer Corona-Infektion in Kliniken eingeliefert wurden. Verschärfte Auflagen sind nun die Folge - vor allem für Menschen, die nicht geimpft sind. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, ist von den Regeln ausgenommen. Zwar gilt weiterhin die 3G-Regel, doch für Ungeimpfte reicht ein Schnelltest für Restaurants, Kinobesuche oder Ausflüge ins Schwimmbad nicht mehr aus. Verlangt wird nun ein PCR-Test - und der ist deutlich teurer als der PoC-Test. Unter freiem Himmel gibt es keine PCR-Pflicht. Wer sich also dick anzieht und draußen sitzt, dem reicht ein Schnelltest. Bei 2G-Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht - für Gäste und Beschäftigte. Kontaktbeschränkungen treffen Ungeimpfte zudem auch: Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur noch mit fünf weiteren Personen treffen - ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Genesene oder Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. In Geschäften, Bussen und Bahnen ändert sich nichts, freiwillig können sich Ladenbetreiber allerdings für 2G entscheiden. Bei Friseuren gilt weiterhin 3G.

Eva Baumgartner