Letztes Update:
20220314160107

Tag 523

15:38
18.08.2021
Es gibt in Pandemie-Zeiten ja mehrere Wege, Geburtstag zu feiern. Oder vielmehr nicht zu feiern. Denn nicht selten mussten in den vergangenen eineinhalb Jahren Telefonanrufe, Videos oder Tonaufnahmen mit einem mehr oder weniger gelungenen Geburtstagsständchen ausreichen. Im besten Falle war auch ein Glückwunsch übers Gartentor möglich – Geschenke-Weitwurf inklusive. Wir selbst haben mehrere Male ein Familien-Fest (Vater, Mutter, Kinder) gefeiert, das sich nur durch Luftschlangen und Ballons von einer normalen Kaffeepause unterscheiden ließ, aber trotzdem in toller Erinnerung bleibt. Dann gab es Phasen, in denen sich die Anzahl der Menschen am Tisch nach der jeweiligen Corona-Verordnung richtete: Hier mussten wir guten Gewissens entweder selbst auswählen, wer denn nun einen der wenigen Plätze ergattern konnte, oder ausharren, ob wir zum erlauchten Kreis gehören würden. Inzwischen können wir aufatmen, denn das Feiern des Jubeltages ist wieder im üblichen Rahmen erlaubt. Doch steigende Infektionszahlen und Urlaubsrückkehrer erfordern auch jetzt höchste Flexibilität. Wir haben zwar selbst keinen Grund zu feiern, doch dürfen mitfeiern: In einer Gruppen-Nachricht auf dem Handy ploppt in diesen Tagen eine Einladung auf, die zwar Ort und Zeit der Party vermerkt, jedoch auch informiert, dass alle Ungeimpften den aktuellen Nachweis eines Bürgertests mitbringen müssen. Die Geimpften, zu denen wir gehören, können die Sache lockerer angehen: Sie führen direkt vor Ort – unter Zeugen – einen Schnelltest durch. „Damit ist hoffentlich sichergestellt, dass alle gesund sind“, schreibt die Einladende. Dann folgen zig weitere Nachrichten. „Wo kann ich mich testen lassen?“, „Reicht ein Bürgertest?“ oder „Habe gerade einen Test-Termin ergattert“. Wir schalten das Handy stumm und hoffen, dass diese verrückten Zeiten bald enden. Sind aber dankbar, wieder liebe Menschen treffen zu können. 

Eva Baumgartner

Tag 522

08:12
17.08.2021
Seit gestern empfiehlt auch die Ständige Impfkommission die Corona-Schutzimpfung allen Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Bislang hatte sie ihre Empfehlung nur bei bestimmten Indikatoren wie Vorerkrankungen ausgesprochen. „Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen“, heißt es in einer Mitteilung des Robert Koch Instituts. Auch in unserem Bekanntenkreis überlegen immer mehr Familien, ihre Kinder nun impfen zu lassen. Ratlos - vor allem mit Blick auf den nahenden Schulstart und die Delta-Variante - bleiben wir Eltern aber beim jüngeren Nachwuchs im Grundschul-Alter. Denn für die Jüngsten gibt es bisher keine Möglichkeiten.

Eva Baumgartner

Tag 521

07:54
16.08.2021
Seit heute gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit sind nicht mehr die bisherigen vier Inzidenz-Stufen ausschlaggebend für Einschränkungen, sondern vielmehr die 3G-Regel: Nur wer geimpft, genesen oder getestet (maximal 24 Stunden alter Schnelltest) ist, kann beispielsweise Veranstaltungen, Friseure oder Restaurants besuchen.

Eva Baumgartner