Letztes Update:
20200325172353

Stand im Landkreis Aurich am Mittwoch

17:20
25.03.2020
Bislang gab es im Landkreis Aurich bis Donnerstagnachmittag 41 positive Befunde, davon gelten zehn Personen inzwischen als geheilt, sodass die aktuelle Zahl der bestätigten Corona-Fälle 31 beträgt. Diese verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:
Aurich: 4
Samtgemeinde Brookmerland: 2
Gemeinde Großefehn: 1
Samtgemeinde Hage: 2
Gemeinde Hinte: 3
Gemeinde Krummhörn: 1
Stadt Norden: 8
Stadt Norderney: 7
Stadt Wiesmoor: 2
Auswärtige: 1
Aktuell befinden sich 145 Personen im Kreis in häuslicher Quarantäne. 117 Menschen wurden bislang aus der Quarantäne entlassen.

Imke Cirksena

Genossenschaftsbanken kommen Förderauftrag nach

17:18
25.03.2020
Der Coronavirus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Wirtschaft. Die deutsche Politik und die KfW haben gemeinsam mit der Kreditwirtschaft in der letzten Woche daran gearbeitet, die Kreditversorgung der Wirtschaft sicherzustellen – von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Unternehmen. Ebenfalls haben sich alle Beteiligten dafür eingesetzt, dass auch sogenannte Solo-Selbstständige von den Hilfen profitieren müssen.
„Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Weser-Ems stehen dem Mittelstand als verlässlicher Partner zur Seite, um sie in der Krise zu unterstützen und helfen das größte staatliche Kreditprogramm umzusetzen. Die Sicherung der Unternehmensliquidität steht im Mittelpunkt der Maßnahmen“, erklärt Verbandsdirektor Johannes Freundlieb in einer Pressemitteilung am Mittwoch. Dazu bieten die Genossenschaftsbanken Firmenkunden Förderdarlehen an, um die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu unterstützen. Die Förderinstitute KfW und NBank haben hierzu Sonderprogramme vorbereitet. Die Mittel der Bundesregierung werden in die Beratung der Firmenkunden einbezogen.

Imke Cirksena

Krankschreibung

16:10
25.03.2020
Die Menschen in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen nun zwei Wochen am Telefon krankschreiben lassen. In der Corona-Krise bestand die Möglichkeit bereits für sieben Tage. Nun vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband die Verlängerung, wie die KBV mitteilt. Die telefonische, 14-tägige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sei möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. "Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt."

Wenn ein Test gemacht werden soll, soll der Arzt dem Patienten sagen, wo dieser sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. Diese soll die Praxis per Post schicken. Falls es den Patienten schlechter geht, sollen sie nach telefonischer Anmeldung zum Arzt gehen. Die Möglichkeit zur Zwei-Wochen-Krankschreibung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.

dpa