Letztes Update:
20200323081857

Ermahnung

18:05
22.03.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel ermahnt die Menschen in Deutschland eindringlich zur Einhaltung der neuen drastischen Kontaktbeschränkungen. "Bitte ziehen Sie alle mit. Zeigen Sie Vernunft und Herz", so Merkel. Es bedeute Verzicht und Opfer, wirtschaftlich wie menschlich, wenn man nicht mehr so einfach Großeltern besuchen oder Freunde treffen dürfe, erklärt die Kanzlerin. Nun würden aber in ganz Deutschland im Grundsatz die gleichen Regeln gelten. Es handele sich nicht um Empfehlungen des Staats. "Es sind Regeln", betont Merkel. Wo die Behörden Verstöße feststellen, werde es Folgen haben. Die umfassenden Beschränkungen sollen die mindestens zwei Wochen gelten.

Merkel sieht in der Einigung mit den Ländern weitgehende Einmütigkeit. Das "Grundgerüst" der Maßnahmen der einzelnen Länder ähnele sich sehr. Manches werde in den Ländern eben noch spezifisch für die jeweilige Situation geregelt, erklärt sie und verweist darauf, dass Länder wie das Saarland Grenzen zu Hochrisikoregionen in Nachbarländern haben. Die Vereinbarung hätten jedenfalls alle mitgetragen, so Merkel weiter.

dpa

Details

16:42
22.03.2020
Die von Bund und Ländern beabsichtigte umfassende Reduzierung sozialer Kontakte im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus soll mindestens zwei Wochen gelten. Das geht aus einem Beschlusspapier von Bund und Ländern hervor, das der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag in Berlin vorlag. Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten verständigten sich bei einer Telefonkonferenz darauf, Ansammlungen von mehr als 2 Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Bund und Länder wollen im Kampf gegen das Coronavirus unverzüglich Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege schließen. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Sonntag vorliegenden Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.

Eine Gruppe von zwölf Ländern hatte sich bereits vor der Schaltkonferenz im Grundsatz auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

dpa