Weitere Details aus der Beratung zwischen Bund und Ländern. Restaurants und Gaststätten sollen unverzüglich schließen - wo dies noch nicht der Fall ist. Darauf einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in ihrer Telefonkonferenz. "Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause", heißt es in dem Beschluss.
Zudem sollen unverzüglich Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege schließen. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons, wie aus dem vorliegenden Beschluss hervorgeht. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.