Auch der Zugang zu Hartz-IV-Leistungen soll weiterhin leichter möglich sein. Das Bundeskabinett verlängerte entsprechende Fristen. Wegen der Krise war die Vermögensprüfung bei Anträgen auf Hartz IV und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für die Zeit bis Ende Juni ausgesetzt worden. Die Regelung wird nun bis Ende September verlängert.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie seien weiterhin erheblich, begründet das Bundessozialministerium den Schritt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt: "Nach wie vor sind viele Menschen durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht. Der Sozialstaat ist an der Seite der Menschen, wenn sie ihn brauchen."