Weil die Abreisebereitschaft gering ist, hat der Landkreis Aurich die Maßnahmen verschärft, um ein Verbot gegen die Unterbringung von Touristen durchzusetzen. Alle Urlauber werden demnach aufgefordert, den Landkreis unverzüglich, spätestens aber bis Sonntag, 22. März 2020, zu verlassen. Das hat die Kreisverwaltung am Donnerstag mit einer Allgemeinverfügung angeordnet und damit die ursprünglich gesetzte Frist zum 25. März um drei Tage verkürzt. Die neue Regelung gilt sowohl für die Inseln als auch das Binnenland und ist auch für Zweitwohnungsbesitzer bindend. "Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Epidemie-Geschehens ist eine schnellere Abwicklung der Rückreisen erforderlich, um die Bevölkerung zu schützen", teilte der Landkreis am Donnerstagnachmittag mit. Außerdem habe sich gezeigt, dass die Rückreisebereitschaft bei den Urlaubern nicht im erforderlichen Maße vorliegt. Immer noch befinden sich zahlreiche Feriengäste auf den Inseln. Laut Landkreis sind es auf Norderney aktuell rund 4000 Touristen.
Den Fährbetrieben war es bereits untersagt worden, Personen auf die Inseln zu transportieren. Gleiches gilt jetzt auch für die private Beförderung mit Booten und Flugzeugen.
"Grundsätzlich sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nur in einem eingeschränkten Umfang verfügbar und für eine große Anzahl von Besucherinnen und Besuchern vom Festland nicht ausgelegt", erläuterte der Landkreis. Insbesondere aufgrund der hohen Zahl an Touristen aus anderen Bundesländern mit zum Teil deutlich höheren Infektionsraten und räumlicher Nähe sei auf den Inseln eine mit anderen besonders betroffenen Gebieten vergleichbaren Verbreitungsdynamik zu befürchten, der nur mit entsprechend umfänglichen Maßnahmen zu begegnen sei.
Imke Cirksena