Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie leiden, können jetzt steuerliche Hilfen bekommen. Entsprechende Erlasse hat das Bundesfinanzministerium nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mit den Ländern abgestimmt.
Wenn Unternehmen wegen der wirtschaftlichen Folgen des Virus in diesem Jahr fällige Steuern nicht zahlen können, können sie nun einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Zinsfrei soll ihnen dann ein Aufschub für Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer gewährt werden. Außerdem können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ihre Steuervorauszahlungen anpassen lassen. Die Anträge können bei den Finanzämtern gestellt werden.