Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Nach dem Willen des Bundes sollten sich wieder zehn Personen treffen dürfen und die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verbindlich in Kraft bleiben. Ein Überblick, was der Bund den Ländern vorschlägt:
MINDESTABSTAND: In der Öffentlichkeit sollte weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter gelten. Abstands- und Hygieneregeln müssten so lange in das Alltagsleben integriert bleiben, wie die Pandemie nicht durch einen Impfstoff oder ein Heilmittel überwunden ist.
PRIVATE TREFFEN: Maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte sollen sich in der Öffentlichkeit oder zu Hause treffen dürfen. Hygiene- und Abstandsregeln seien weiter zu beachten. Sind die Räume zu Hause zu klein, sollten sich nur so viele Personen versammeln, dass die Schutzregeln eingehalten werden könnten. Der Raum sollte ausreichend gelüftet werden. Wegen des deutlich geringeren Infektionsrisikos sollte man sich aber nach Möglichkeit im Freien verabreden.
VERSCHÄRFUNGEN MÖGLICH: Wo es die Infektionszahlen erfordern, sollten weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden.
dpa