Corona ist nicht vorbei. Darauf macht Frank Baumann, Geschäftsführer des Auricher Kreisverbandes des niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes aufmerksam. "Daher müssen auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 Meter und die Bildung von Gruppen.", heißt es in der Miteilung.
Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen und Fahrradtouren mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht.
Man sollte sich so verhalten, dass man weder sich noch andere gefährdet.
Der Landkreis Aurich hat heute die Allgemeinverfügung zum Thema Alkoholausschank geändert. Demnach dürfen Restaurationsbetriebe ihren Gästen alkoholische Getränke ausschließlich am Tisch servieren. Das gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.
Untersagt bleibt am Himmelfahrtstag weiterhin der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken jeglicher Art.
Redaktion