Gute Nachrichten für Mütter und Väter. Sie sollen wegen der Corona-Krise keine Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf der großen Koalition beschlossen, der die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend ändert. Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen.
Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt. Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben.