Letztes Update:
20200417143539

Krankschreibung

14:15
17.04.2020
Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommender Woche wieder zum Arzt gehen. Eine in der Pandemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen heute beschlossen. Für die Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist demnach ab kommenden Montag wieder eine körperliche Untersuchung nötig.

dpa

Geschäfte mit einer Größe von unter 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen, andere nicht. Was halten Sie davon?
Vielen Dank fürs Abstimmen!
Ich finde das gut, die Innenstadt macht wieder auf und in den großen Geschäften ist die Gefahr der Ansteckung zu groß.
Das ist ungerecht. Gerade in großen Geschäften kann man sich doch aus dem Weg gehen.
Es hätte alles wieder öffnen sollen.
Ich finde das gut, die Innenstadt macht wieder auf und in den großen Geschäften ist die Gefahr der Ansteckung zu groß.
Das ist ungerecht. Gerade in großen Geschäften kann man sich doch aus dem Weg gehen.
Es hätte alles wieder öffnen sollen.

Norderney: Verstöße gegen Allgemeinverfügung

14:08
17.04.2020
Auf Norderney hat die Polizei am Donnerstag erneut mehrere Verstöße gegen die geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgestellt. An der Liegehalle am Weststrand stellten die Beamten am Abend sechs Menschen fest, die nicht im selben Haushalt leben, und dort offenbar gemeinsam alkoholische Getränke konsumierten. Die Ansammlung wurde aufgelöst. Darüber hinaus stellte die Polizei am Abend in einem Kleingarten mehrere Erwachsene und zwei Kinder fest, die gemeinsam grillten, obwohl sie nicht zu einer häuslichen Gemeinschaft gehören. Die Beamten lösten die Personenansammlung ebenfalls auf. Es wurden mehrere Platzverweise ausgesprochen und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

red

App kommt erst später

13:39
17.04.2020
Die geplante Handy-App zur Virus-Eindämmung in Deutschland wird erst im Mai zur Verfügung stehen. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf eine Pressekonferenz angekündigt. Die App müsse laut Spahn drei unterschiedliche Anforderungen erfüllen: Datensicherheit, Datenschutz und den eigentlichen Zweck, nämlich die Ausbreitung der Epidemie einzudämmen.

Beim epidemiologischen Konzept müssten Fragen geklärt werden, etwa welcher Abstand zwischen den Personen und welche Kontaktzeit maßgeblich seien. "Diese Parameter werden mit den drei zuständigen Behörden BSI für die Datensicherheit, das RKI für die Epidemiologie und der Datenschutzbeauftragte für den Datenschutz bearbeitet", erklärt Spahn.

dpa