Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise eine Prämie von ihrem Arbeitgeber bekommen, müssen darauf keine Steuern zahlen. Das gelte für Sonderzahlungen und Sachleistungen bis zu 1500 Euro, teilt das Finanzministerium mit. Voraussetzung ist, dass die Prämien zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 zusätzlich zum normalen Arbeitslohn ausgezahlt werden. Die Hilfen bleiben auch in der Sozialversicherung steuerfrei.
Mehrere Arbeitgeber hatten angekündigt, ihren Beschäftigten einen Bonus zahlen zu wollen - darunter die Einzelhändler Aldi, Real und Lidl. Sie wollten dies aus steuerlichen Gründen allerdings in Form etwa von Warengutscheinen tun.