Über die Osterfeiertage wird das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen für Wohnmobile und Gespanne mit Wohnwagen untersagt. Das hat der Landkreis Aurich per Allgemeinverfügung erlassen.
Hintergrund ist ein erwarteter Besucheransturm auf die touristischen Ziele. Neben den bekannten öffentlichen Parkplätzen zählen alle privaten Parkflächen, insbesondere Supermarkt-Parkflächen, Parkflächen öffentlicher Einrichtungen, von Banken und Sparkassen, von Tankstellen, Autohäusern und Werkstätten sowie von Schwimmbädern sowie Parkflächen für touristische Zwecke dazu.
In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen werden diese Flächen in der genannten Zeit weitreichend abgesperrt. Polizei und Ordnungsämter werden die Verbote nach Kräften kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.