Letztes Update:
20200409072416

So viele Arbeitnehmerhaushalte sind betroffen

08:58
15.03.2020
Schul- und Kita-Schließungen wegen des Coronavirus betreffen Millionen Arbeitnehmerhaushalte: So sind bei mehr als 2,2 Millionen Kindern bis 16 Jahren bundesweit beide Eltern oder das alleinerziehende Elternteil in Vollzeit beschäftigt. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor. In Westdeutschland sind es rund 1,1 Millionen Kinder bis 16, bei denen beide Eltern vollzeittätig sind, dazu kommen mehr als 410.000 Alleinerziehende in Vollzeit.

Bei 4,1 Millionen ist ein Elternteil vollzeit- und eines teilzeitbeschäftigt. Bei den Alleinerziehenden in Westdeutschland sind es knapp 600.000, die in Teilzeit arbeiten. In Ostdeutschland sind bei rund 570.000 Kindern beide Eltern voll beschäftigt, bei 180.000 ist das beim alleinerziehenden Elternteil der Fall. Ein Elternteil in Voll- und eines Teilzeitbeschäftigung - so ist die Situation bei 640.000 Kindern bis 16 in Ostdeutschland. 160.000 Alleinerziehende sind in Teilzeitbeschäftigung.

dpa

Appell: 112 nur im Notfall

08:54
15.03.2020
Die ostfriesischen Landräte Matthias Groote, Holger Heymann und Olaf Meinen appellieren: „Wenn Sie in Sorge sind, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten und auch Symptome zeigen: Rufen Sie nicht die Notrufnummer 112 an. Damit belegen Sie lebenswichtige Leitungen. Rufen Sie stattdessen den ärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 oder Ihren Hausarzt an. Fahren Sie auch nicht direkt in ein Krankenhaus, eine Notfallpraxis oder eine Arztpraxis.“

Die Nummer 112 soll nur bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen, schweren Gesundheitsstörungen und Unfällen mit schweren Verletzungen angerufen werden. 

Johannes Booken

Ministerpräsident Weil fordert „äußerste Disziplin“

08:53
15.03.2020
Ministerpräsident Stephan Weil hat die Menschen in Niedersachsen dazu aufgerufen, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. „Das sage ich insbesondere mit Blick auf die ältere Bevölkerung“, betonte der SPD-Politiker. Einige Wochen müsse jeder „äußerste Disziplin walten lassen“, erklärte Weil. Zudem kündigte der niedersächsische Regierungschef „weitere Maßnahmen“ an, wollte sie aber noch nicht konkret benennen. Zur Frage nach einer möglichen Ausgangssperre wie in Italien sagte er: „Das sehe ich so nicht.“

dpa

Notfallbetreuung in Emden

13:23
14.03.2020

In Absprache mit den Trägern der Emder Kitas und den Schulleitungen hat die Emder Stadtverwaltung folgende Regelungen zur Einrichtung von Notfallgruppen erstellt.

Notfallplätze stehen ausschließlich für Kinder von Eltern aus folgenden
Berufsgruppen zur Verfügung:

·  Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich. Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr.

· Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.

· Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die Sorgeberechtigten müssen den Notbedarf bei der jeweiligen Kita-Leitung beziehungsweise im Sekretariat der jeweiligen Schule anmelden und schriftlich bestätigen, dass sie aus den oben genannten Gründen auf eine Notfallbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, teilte die Stadt am Samstag mit.

Besonderen Härtefälle (etwa bei drohende Kündigung, erheblichen Verdienstausfall, Krankheit) werden individuell betrachtet. Diese Fälle werden mit dem jeweiligen Nachweis an die Verwaltung zur Überprüfung weitergeleitet.

Für den Bereich der Kindertagesstätten gilt:

An jeder Einrichtung kann eine Notfallgruppe für die regulär dort betreuten Kinder zu den regulären Öffnungszeiten eingerichtet werden.

Eine Notfallgruppe besteht aus maximal fünf Kindern, die von zwei Fachkräften betreut werden, heißt es.

Für den Bereich der Schulen gilt:

Notfallgruppen können für Schüler bis Jahrgang 8 eingerichtet werden. Sie besteht aus maximal zehn Schülern, die je nach Gruppenzusammensetzung von ein bis zwei Personen betreut werden.

Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern genügend Verpflegung mitzugeben.

Johannes Booken