Letztes Update:
20200313133706

Klarstellung Eisenmann

13:34
13.03.2020
Eisenmann stellt noch einmal klar: Notfallbetreuung gibt es nur, wenn BEIDE Eltern in einem kritischen Beruf arbeiten. Anders sei es nicht zu machen. 

DU Redaktion

Wer bekommt Notfallbetreuung?

13:30
13.03.2020
Medizinische Berufe, kritische Infrastruktur wie Strom oder Wasser, Lebensmittelbranche, "Blaulichtfamilie" - so antwortet Sozialminister Lucha auf die Frage, welche Eltern genau mit Notfallbetreuung rechnen können. 

DU Redaktion

Pressefrage zur Notfallbetreuung

13:29
13.03.2020
Eisenmann antwortet auf eine Frage: Die Notfallbetreuung für Kinder von Eltern in kritischen Berufen soll in öffentlichen Einrichtungen erfolgen - es gelte nur für Kindern, deren Eltern beide in kritischen Bereichen arbeiten. Man werde auch Lehrer bitten, ob sie gegebenenfalls auch unterstützend eingreifen, denn die Lehrer hätten ja keinen Urlaub. Die Betreuung werde nicht für jeden individuell zu Hause organisiert. 

DU Redaktion

Pressefragen

13:26
13.03.2020
Eine Journalistin fragt kritisch nach, warum die Entscheidung in Ba-Wü so spät kam im Vergleich zu Bayern. Kretschmann: Weil Bayern die Entscheidung schon um neun Uhr gefällt habe, die Kabinettssitzung in Ba-Wü aber erst um 12 gewesen sei. "Ich glaube, das ist aber auch nicht schlimm". Die Maßnahmen müssten ja auch angenommen werden von den Menschen, deshalb sei es gut wenn man Menschen am Montagmorgen nochmal informieren könne. 

DU Redaktion

Eisenmann zu Notfallbetreuung

13:23
13.03.2020
Lehrer könnten sich gegebenenfalls in die Notfallbetreuung von Kindern von Menschen einbringen, die in kritischen Berufen arbeiten, sagt Eisenmann. Sie will heute noch einen Brief an alle Schulen und Kitas schreiben. Es wird aber auch viele Dinge geben, die individuell gelöst werden müssen. Dass die Betreuungssituation eine Herausforderung für viele Eltern ist, sei ihr klar. "Baden-Württemberg ist eine starke Gemeinschaft", sagt Eisenmann. Man müsse jetzt zusammenstehen. 

DU Redaktion

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