Bund und Länder wollen
Restaurants und Gaststätten unverzüglich schließen - wo dies noch nicht der Fall ist. Darauf einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag in ihrer Telefonkonferenz. «Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger
Speisen für den Verzehr zu Hause», heißt in dem Beschluss. Geschlossen werden auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der
Körperpflege. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons.
Gerda Naumann