Die Gewerkschaft OGBL begrüßt die Änderungen an der Notstandsverordnung, die die Regierung mit Wirkung ab 11. Mai vorgenommen hat.
Es sei nun nicht mehr möglich, dass Arbeitgeber Urlaubsanträge von Mitarbeitern generell ablehnen oder bereits geplante Urlaube einseitig annullieren. Auch die Passage in der ursprünglichen Notstandsverordnung (Artikel 4), die eine Erhöhung der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zuließ, sei "de facto null und nichtig", da künftig nur noch medizinische Aktivitäten als "secteurs essentiels" eingestuft werden.