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Pompeo: Wir haben keine Gewissheit über Ursprung der Corona-Pandemie

16:55
06.05.2020
US-Außenminister Mike Pompeo hat eingeräumt, dass die Frage des Ursprungs der Corona-Pandemie nicht geklärt ist. Mit Blick auf den Vorwurf, das Virus stamme aus einem Forschungslabor in der chinesischen Stadt Wuhan, sagte Pompeo am Mittwoch in Washington: „Wir haben keine Gewissheit, ob es in dem Labor oder anderswo begann.“ Gleichzeitig gebe es „signifikante“ Belege dafür, dass jenes Labor der Ausgangsort für die Pandemie sei.

Beide Aussagen seien zutreffend, es gebe hier keinerlei Widerspruch, versicherte er mit Blick auf unterschiedliche Angaben aus der US-Regierung zu dieser Frage. Auch US-Präsident Donald Trump hatte mehrfach behauptet, er habe Hinweise, dass die Pandemie ihren Ursprung in jenem Labor habe.

Der Generalstabschef der US-Streitkräfte, Mark Milley, hatte dagegen am Dienstag erneut deutlich gemacht, dass viele Fragen mit Blick auf den Ursprung des Virus noch nicht geklärt seien. Die Beweislast deute bislang darauf hin, dass das Virus nicht künstlich erzeugt und der Ausbruch wahrscheinlich auch nicht absichtlich herbeigeführt worden sei.

China weist die Anschuldigungen aus Washington vehement zurück. Diese belasten das Verhältnis zwischen China und den USA zusehends. Der chinesische Botschafter in den USA, Cui Tiankai, rief die US-Regierung am Mittwoch einem Gastbeitrag für die „Washington Post“ dazu auf, die Schuldzuweisungen zu beenden. 

Sarah Cames

Zusätzliche Entschädigung für Selbstständige

14:32
06.05.2020
Wie aus einer Mitteilung der Generaldirektion für den Mittelstand vom Mittwoch hervorgeht, sollen Selbstständige, die unter der Pandemie finanziell gelitten haben, zusätzliche Hilfen erhalten.

Einen entsprechenden Vorschlag des Mittelstandsministers Lex Delles habe der Regierungsrat am Mittwoch gutgehießen. Die Höhe der einmaligen Beihilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, soll bei 3000. 3500 oder 4000 Euro liegen - abhängig von der Höhe des zu versteuernden Erwerbseinkommens.

Sie kann zusätzlich zur Nothilfe für Selbstständige beantragt werden und kommt diesmal auch Maklern und Versicherungsvertretern zugute - sie waren in einem ersten Hilfspaket ausgeschlossen worden. Die Beihilfe kann unabhängig von der Anzahl der Angestellten beantragt werden, solange das Gehalt des Antragsstellers nicht über dem Zweieinhalbfachen des Mindestlohns liegt.

Weitere Informationen sind ab Donnerstag auf Guichet.lu zu finden. Das Beantragungsformular wird dort ab dem 12. Mai zum Download angeboten.

Sarah Cames